Es gibt viele Möglichkeiten, Japanisch zu lernen. Während die einen lieber bequem von zu Hause aus die Sprache lernen, zieht das Fernweh andere wiederum nach Fernost. Das Working Holiday Visum ist für junge Leute eine gute Möglichkeit, das Land zu bereisen und dabei die japanische Sprache zu lernen. Was du dabei alles beachten musst, erfährst du in diesem Artikel.
Work & Travel ist der Traum vieler junger Leute. Ein fremdes Land bereisen, mit Nebenjobs den Lebensunterhalt verdienen und dabei eine neue Sprache zu lernen klingt schließlich nach einer Menge Spaß – und ist für viele die maximale Definition von Freiheit.
Für deutsche Staatsangehörige hält Japan dafür das sogenannte Working Holiday Visum bereit – einer der Gründe, warum viele Leute bei einem solchen Japanaufenthalt auch nicht von Work & Travel, sondern von Working Holiday sprechen.
Was es mit dem Visum auf sich hat, wie man es beantragen kann und was mit dem Visum alles erlaubt ist, erfährst du in diesem Artikel.
Working Holiday: Der japanische Traum für alle unter 31
Das Working Holiday ist wirklich super und hat kaum Nachteile, wäre da nicht dieser eine Haken. Denn wenn du nicht zwischen 18 und 30 Jahre alt bist, oder falls du das Visum schon einmal beantragt hast, müssen wir dich an dieser Stelle enttäuschen.
Working Holiday in Japan ist eine einmalige Sache für junge Leute zwischen 18 und 30 Jahren und das Visum kann kein zweites Mal beantragt werden. Wenn du also zu jung oder zu alt bist oder schon einmal Working Holiday in Japan gemacht hast, bist du raus. Punkt.
Für alle anderen gibt es jedoch gute Neuigkeiten: Der Japanaufenthalt ist nur einen Katzensprung entfernt! Wenn du gerade deinen Schul- oder Uniabschluss gemacht oder einfach nur viel Zeit hast, ist Working Holiday in Japan also vielleicht genau das Richtige für dich.
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Alle Voraussetzungen für ein Working Holiday Visum
Zugegeben ist die offizielle Liste aller Voraussetzungen für das Visum ziemlich lang, aber lass dich davon nicht abschrecken. Viele der einzelnen Punkte sind nur Formsache und werden dich nicht von deinem Japanaufenthalt abhalten, daher schauen wir uns diese auch nur kurz an.
• Der Antragsteller muss die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen.
• Der Antragsteller muss den Antrag persönlich stellen und ggf. an einem Interview teilnehmen. Letzteres tritt in der Praxis aber nur selten auf.
• Der Zweck der Einreise besteht darin, Ferien in Japan zu machen. Richtig gelesen. Auch wenn du dich also schon für fünf Nebenjobs beworben und deinen ganzen Japanaufenthalt im Voraus geplant hast, solltest du das beim Interview mit der Botschaft von Japan lieber nicht erwähnen.
• Der Antragsteller muss zum Zeitpunkt des Antrages zwischen 18 und 30 Jahre alt sein.
• Der Antragsteller muss über ausreichend finanzielle Mittel verfügen und zum Zeitpunkt des Antrages ca. 2000 € auf seinem Konto nachweisen können.
• Der Antragsteller muss einen gültigen Reisepass sowie ein Flugticket besitzen. Wenn noch kein Rückflugticket vorhanden ist, müssen weitere 1200€ nachgewiesen werden.
• Darüber hinaus muss ein Versicherungsschutz für die Zeit des Japanaufenthaltes bestehen.
Was für Dokumente benötige ich für den Antrag?
Neben einem gültigen Reisepass und den vollständig ausgefüllten Antrag brauchst du auch schon dein Flugticket, wie schon erwähnt.
Darüber hinaus brauchst du ein Passfoto, das nicht älter als 6 Monate ist und musst einen Lebenslauf sowie ein Motivationsschreiben auf Englisch oder Japanisch einreichen.
Ansonsten wird noch ein weiteres ausgefülltes Formular gefordert, in dem du deinen Reiseplan beschreiben sollst. Denke beim Ausfüllen daran, dass dein Ziel ein längerer Urlaub und keine Jobsuche sein soll.
Wo und wie viel kann ich mit einem Working Holiday Visum arbeiten?
Grundsätzlich kannst du mit dem Working Holiday Visum arbeiten, so lange du willst. Es gibt keine Stundenbegrenzung, weshalb du dir auch problemlos einen Vollzeitjob suchen kannst.
Beliebt sind vor allem Nebenjobs in der Gastronomie. Als Deutscher empfiehlt es sich besonders, Bewerbungsschreiben an deutsche Restaurants zu schicken. Die sind nämlich im Prinzip gar nicht so „deutsch“, wie sie sich geben und freuen sich, wenn sie einen „echten Deutschen“ unter ihren Angestellten zählen.
Darüber hinaus gibt es in Japan Sprachcafés, in denen regelmäßige Sprachtandem-Events stattfinden. In solchen Lokalitäten werden hauptsächlich Ausländer beschäftigt, weshalb deine Chancen auf eine Anstellung gar nicht so schlecht stehen.
Auch japanische Kneipen, die sogenannten Izakaya beschäftigen gerne ausländische Kräfte. Und wenn das nichts für dich ist, bleibt immer noch der Weg in die Karaokebar oder den Konbini.
Darf ich mit einem Working Holiday Visum in Bars arbeiten?
An dieser Stelle wollen wir versuchen, mit diesem hartnäckigen Gerücht endgültig aufzuräumen. Tatsächlich gibt es ein Gesetz, das Ausländern untersagt, im „Nachtgewerbe“ zu arbeiten. In Japan unterscheidet man allerdings zwischen gewöhnlichen Bars und Hostess Clubs.
Grundsätzlich gilt: Eine gewöhnliche Bar, in der nur Alkohol ausgeschenkt und „keine anderen Dienste“ angeboten werden, darfst du auch als Ausländer arbeiten.
Um Host Clubs, Kyabakura und Girls Bars solltest du allerdings einen Bogen machen, denn das ist nicht erlaubt. Solltest du dabei erwischt werden, wirst du eine hohe Geldstrafe zahlen müssen und wirst eventuell sogar des Landes verwiesen – und das ist das Risiko nicht wert.
Auch wenn du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen wirst und die Mitarbeiter der Bar beteuern, dass alles legal ist und mit rechten Dingen zugeht, solltest du das Angebot kritisch hinterfragen und im Zweifelsfall einen Japaner, dem du vertraust, um Rat bitten.
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Kann ich während meines Aufenthaltes den Japan-Rail-Pass kaufen?
Nein, das kannst du leider nicht. Der Japan-Rail-Pass ist ein günstiges Ticket zum Reisen innerhalb Japans. Du kannst je nach Ticket für eine begrenzte Zeit so viel mit der Bahn fahren, wie du willst und zahlst nur einen einmaligen Preis. So kannst du wirklich viel Geld sparen und viele Orte des Landes bereisen, ohne dir jedes Mal teure Shinkansen-Tickets zu kaufen.
Dieses Ticket ist jedoch für Touristen vorbehalten, die mit einem Touristenvisum einreisen. Da du mit deinem Working Holiday Visum ein Resident bist und einen festen Wohnsitz in Japan hast, bist du leider nicht berechtigt, einen Rail Pass zu kaufen.
Du solltest nun alles über das Working Holiday Visum wissen, was wichtig ist. Falls du noch mehr Informationen suchst, ist die offizielle Webseite der Botschaft von Japan in Deutschland vermutlich die richtige Anlaufstelle.